Donnerstag, 29. August 2013

Tagesbriefing 29.08.2013 + Frankreich + Großbritannien + General Naumann

Syrien

 Herr Obama rasselt weiter mit dem Säbel, doch hat er nicht den Handlungsspielraum, den er selbst dem Publikum "vorspielt". Die Neue Züricher Zeitung schreibt passend:" Damals verabschiedete der Kongress wegen des Kriegs in Indochina die sogenannte War Powers Resolution. Sie schreibt vor, dass ein Präsident nur bei einer akuten Bedrohung in eigener Regie den Einsatz von Waffengewalt anordnen darf und danach innerhalb von 60 Tagen die Zustimmung des Kongresses einholen oder die Kampfhandlungen abbrechen muss. Das Gesetz ist umstritten; mehrere Präsidenten bezeichneten es offen als verfassungswidrig, weil es ihre Befugnisse als Commander-in-Chief verletze."

Das so eine akute Bedrohung vorliegt beweifle ich ernsthaft. So sieht das auch ein großer Teil des Kongresses und der US-Bevölkerung. Das politische Ziel stehe noch aus. Außerdem fragt die NZZ danach, warum die 100 Toten, von denen noch immer kein Beweis veröffentlicht wurde,  anders als die 100.000 Toten der sonstigen Kampfhandlungen mache. Herr Obama scheint unter einem Militärschlag keine Kamphandlungen zu verstehen. Paradox ? Auf jeden Fall ! Der geschichtsinteressierte Leser erinnert sich sicher daran, dass man schon mal "ab fünf Uhr morgens" zurückgeschossen hat... nach dem "Angiff" auf den Sender Gleiwitz...

Wie genau werden die Interessen der USA also berührt ?

Frankreich, Großbritannien

Auch in Großbritannien werden weiter Zweifel laut, so gab es schon einmal "unwiderlegbare Geheimdienstinformationen" für Chemiewaffen .... So genannte Geheimdienstinformationen verzichten gerne auf einen Quellennachweis, wissenschaftliche Belege und vor allem beinhalten sie oft Zirkelschlüsse, die eine eigene Logik nur innehaben, solange sie nicht fachkundiges Publikum  erreicht. In der heutigen Parlamentsdebatte hat Großbritannien einen Militärschlag abgelehnt. Dort glaubt man den Unwahrheiten nicht mehr.

Eine Befugnis lässt sich nie aus einer Aufgabe ableiten, erst recht nicht, wenn man sich selbst die Aufgabe gestellt hat, die man selbst erfunden hat. Was befugt als einen Staat, einen anderen anzugreifen ohne Legitimation des UN-Sicherheitsrates ?

Wem ist in Erinnerung geblieben, dass die Russen dem UN-Sicherheitsrat Beweise ( ich suche noch nach genaueren Angaben) für einen Giftgaseinsatz der Rebellen in Chan al Assal ( Region Aleppo) vorgelegt hat ?
Was ist daraus geworden ?
 Russland hat laut eigenen Angaben einen Raketenkreuzer und einen U-Bootzerstörer in das östliche Mittelmeer verlegt. Die Verlegung soll eine Rotationsroutine sein. Schiffstypen und -namen etc pp folgen im morgigen Briefing.
 Herr Hollande, der französische Präsident hat dem Oppositionsführer in Syrien seine Unterstützung zugesagt, aber meinte uneingeschränkte politische Unterstützung . Er will ausdrücklich eine politische Lösung.

Großbritannien und Frankreich rudern also deutlich zurück.

Das syrische Volk begegnet den Drohungen zuversichtlich. Sämtliche sensible Infrastukturen sind bereits verlegt nach serbischem Vorbild. Die Serben sind absolute Experten im Täuschen und Tarnen.



 Äußerung Ex General Naumanns

Naumann: "Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen bindet ein militärisches Eingreifen an ein Mandat des UN-Sicherheitsrates. Und das ist auch richtig so. So ein Mandat liegt hier aber leider nicht vor. Die andere mögliche Handlungsgrundlage wäre das in den UN anerkannte Prinzip der Schutzverantwortung, das ein Eingreifen erlaubt, wenn der Bevölkerung eines Staates die Menschenrechte durch die eigene Regierung vorenthalten werden. Dieses Prinzip wird in Syrien seit mehr als zwei Jahren mit Füßen getreten. Aber auch bei der Umsetzung dieses Prinzips ist man an Entscheidungen des Sicherheitsrates gebunden. Es müssten also entweder Russland und auch China ihre Blockade aufgeben, oder man müsste sich in ganz Europa auf eine Selbstlegitimierung wie 1999 im Kosovo verständigen. Tut Europa das nicht, dann war die Zustimmung zur Schutzverantwortung in den UN das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde."

Man muss hierzu wissen, dass Herr Naumann mitverantwortlich  zeichnete für den Kosovoeinsatz und er deswegen natürlich behaupten muss, dass das Prinzip der Selbstlegalisierung legal sei. Das ist es nicht.
In einem hat er recht: moralisch ist die "Schutzverantwortung" nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben wurde. Der UN Sicherheitsrat soll ja gerade vor eigenmächtigem Handeln der Supermächte schützen. Es ist nicht Aufgabe der Staaten selbst eine Bedrohung des Friedens festzustellen und wenn China und Russland aus machtpolitischen und/oder wie ich es selbst schon für Libyen formuliert habe choram publikum, aus gutem Grunde, so wird keine Bedrohung des Friedens festgestellt. Ich hoffe, dass Deutschland in keinster Weise an dem Bruch von Völkerrecht beteiligt ist. Eine Selbstlegitimation ändert daran nichts.

Morgen werde ich in einem Zusatz endlich auf das Heer Assads eingehen und die Fähigkeiten der Scuds. Wie gefährdet ist die Türkei ? Desweiteren versuche ich die russischen Interessen an Syrien zusammenzufassen. Eine größere Arbeit sende ich gern per Mail zu. Sie entstand für die Bundeswehr und die Fernuni in Hagen im Frühjahr dieses Jahres, hat aber an Akutaliät noch nichts eingebüßt.

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