Dienstag, 26. Januar 2016

Kritische Infrastrukturen Begriffsdefinition

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe definiert Kritische Infrastrukturen wie folgt:

" Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden."

An dieser Definition wollen wir an dieser Stelle die Themen für das Kapitel "Kritische Infrastruktur" festmachen und Themengebiete einrichten:

Öffentliche Meinung ( Exoterik )
-Parteien(Key Player unterschiedlicher Ebenen, gewählte Volksvertreter, andere Politakteuere)
-Medien (Nachrichtenagenturen, Verlage, Redaktionen)
-Kultur (Film, Literatur, Kunst und Fernsehen)

Versorgungsnetzwerke
-Energieträger
-Stromversorgung 
-Trinkwasser

Verkehrsinfrastruktur
-Verkehrswege (Land,Wasser,Luft)
-Verkehrsknotenpunkte (Häfen, Flughäfen, Bahnhöfe, bedeutende Verkehrsknotenpunkte anderer Art)

Sicherheitsinfrastruktur
-Militär
-Organe der Inneren Sicherheit (Polizei, Zoll, Inlandsnachrichtendienste, Justiz, Bundespolizei)
-Organe zur Informationsbeschaffung über Drittländer (Auslandsnachrichtendienste)
-Organe zur Abwehr gegnerischer/fremder Infrastruktur

Staatsführungsorgane
-Regierungskreis
-Führer von national bedeutenden Interessengruppen (Wirtschaft, Gewerkschaft, Verbände)

Operationen:

Information Operation            SIGINT                  Political Assassination ( körperlich / politisch )
Cyber Operation                     HUMINT               Honey Trap / Panthera
Sabotage                                 OSINT                   Terrorismus



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen